Kanzlei


Die Kanzlei am Park berät und vertritt ihre Mandantschaft fast ausschließlich in den Bereichen des Familienrechts und des Erbrechts. Sie gewährleistet damit auch ein fundiertes Spezialwissen insbesondere auch in der Behandlung der mit der Schweiz auftretenden grenzüberschreitenden Schwierigkeiten.        

So verstehen wir es, die sich mit der Schweiz verbundenen Besonderheiten des Versorgungsrechts im Falle der Scheidung soweit wie möglich positiv auszunutzen. Dabei ergeben sich besonders bezogen auf Immobilienvermögen besonders attraktive Gestaltungsmöglichkeiten.

Die beiden Rechtsgebiete bringen es mit sich, dass wir auch die Bereiche der Vermögensverwaltung und des Immobilienrechts, einschließlich des Rechts der Zwangsversteigerung schwerpunktmäßig behandeln.

Im Bereich des Familienrechts vertreten wir Sie insbesondere bei Streitigkeiten der Vermögensauseinandersetzung, des Unterhalts, des Versorgungsausgleichs, des Kindschafts- und Sorgerechts sowie selbstverständlich der Scheidung selbst.

Im Bereich des Erbrechts unterstützen wir Sie bei der Regelung Ihrer Rechtsnachfolge, mithin der Erstellung von Testamenten und Erbverträgen, bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und dem Stellen von Erbscheinsanträgen und vielem mehr.




 
 
 
 
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